Stand: 13. Oktober 2015
Georg Schäfer, nachfolgend „Provider“ genannt.
Widerrufsrecht
- Beanstandungen bitte an Georg Schäfer, Hagmüllerstraße 7, 5020 Salzburg. Der Vertrag kommt mit
der Auftragsbestätigung und dem Zusenden der Zugangsdaten durch den Provider zustande und wird
für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen.
- Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch
entsprechende Mitteilung an Georg Schäfer, Hagmüllerstraße 7, 5020 Salzburg widerrufen. Der
Widerruf ist ausgeschlossen bei Verträgen über nach Kundenangaben zusammengestellten und
konfigurierten Waren und Werken. Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn der Provider nach dem
vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder
der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt oder gelieferte Datenträger, Software,
Video- und Audioaufzeichnungen entsiegelt werden. Ausgeschlossen ist ein Widerruf schließlich
für Produkte, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind.
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Provider betreibt Server und stellt den Kunden Speicherplatz in der Größenordnung des jeweils
bestellten Angebotes zur Verfügung, der zur Speicherung einer Web-Site geeignet ist.
Der Provider bietet dem Kunden im Rahmen dieser Dienstleistung die Möglichkeit der Abrufbarkeit
dieser Daten durch Dritte über das Internet. Der Provider schuldet jedoch nicht den erfolgreichen
Abruf durch Internetnutzer im Einzelfall.
Der Kunde ist für das Laden der eigenen Daten auf dem Server selbst verantwortlich. Um die Daten
verändern und aktualisieren zu können, erhält der Kunde ein Passwort und die Internetadresse
mitgeteilt. Der Kunde hat das Passwort geheim zu halten.
§ 2 Leistungen
Der Provider erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe des im Internet zum
Zeitpunkt der Bestellung publizierten Leistungsangebotes.
Der Provider ist berechtigt, den Speicherplatz des Kunden ohne entsprechende Vorankündigung für
Zugriffe aus dem Internet zu sperren, wenn der Kunde in einem Abrechnungszeitraum den gebuchten
Datentransfer verbraucht hat und im Vorfeld keinen höheren Verbrauch mit dem Provider vereinbart
hat.
Die Verfügbarkeit des Netzes beträgt im Jahresdurchschnitt 96%. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in
denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich
des Providers liegen, über das Internet nicht zu erreichen ist.
§ 3 Nebenleistungen
Der Provider bietet folgende Nebenleistungen an:
• Die Domain-Registrierung:
Der Provider lässt im Auftrag des Kunden für diesen bei der DENIC e.G. bzw. einer anderen
Vergabestelle für Domains, den von ihm gewählten Namen, soweit möglich, registrieren. Dabei ist der
Kunde berechtigt und verpflichtet, gegenüber der DENIC bzw. einer anderen Vergabestelle.
Soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind, gelten die Registrierungsbedingungen und
Richtlinien der jeweils zuständigen Vergabestelle. Der Kunde ersetzt dem Provider alle Schäden und
stellt den Provider von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei.
§ 4 Pflichten des Kunden
Der Kunde versichert, dass die dem Provider mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der
Kunde ist verpflichtet, den Provider unverzüglich anzuzeigen, wenn sich seine für den
Rechnungsempfang angegebene E-Mail-Adresse ändert. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet dem Provider
anzuzeigen, wenn sich seine Rechnungs- bzw. Wohnungsanschrift ändert.
§ 5 Leistungen des Kunden
Dem Kunden wird dringend geraten für die Daten, die bei uns, unseren Partnern oder auf fremden
Webservern abgelegt sind, immer aktuelle Sicherheitskopien vorzuhalten. Diese Sicherheitskopien
dürfen nicht auf dem Webserver gespeichert werden. Der Provider leistet keinen Schadenersatz, wenn
die Daten nach einem Systemausfall nicht mehr zur Verfügung stehen.
§ 6 Vergütung
Der Provider stellt seine Leistungen in der Regel jährlich in Rechnung, wenn nicht anders in der
Leistungsbeschreibung vermerkt. Die Zahlung der Entgelte erfolgt durch Überweisung. Falls das
Entgelt nicht binnen 14 Tagen ab Zeitpunkt der Rechnungsausstellung am Konto des Providers
eingegangen ist, so hat der Provider das Recht auf die Kündigung des Vertrages mit dem Kunden.
§ 7 Inhalte
Der Kunde ist verpflichtet, keine Inhalte einzubringen, durch die gegen gesetzliche Regelungen,
Persönlichkeits- und Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird. Er hat
insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorschriften zugunsten der Nutzer zu beachten. Er hat
weiterhin die Verbreitung von Viren zu verhindern und eine übermäßige Belastung der Netze durch
ungezielte und unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen. Er hat zu gewährleisten, dass
seine auf dem Server des Providers eingesetzten Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, die die
Leistungserbringung durch den Provider stören könnten. Er hat alle Personen, die die Dienste des
Providers nutzen, auf diese Pflichten hinzuweisen. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten steht dem
Provider das Recht zur fristlosen Kündigung zu. Bei Verdacht auf Verstoß kann der Provider bis zur
Aufklärung die betroffenen Inhalte der Webseite vorübergehend sperren. Die Sperrung der Inhalte
führt nicht zum Verlust des Vergütungsanspruchs des Providers. Der Provider behält sich das Recht
vor, rechtlich bedenkliche Inhalte zu löschen. Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, ist
er zum Ersatz des, dem Providers aus der Pflichtverletzung, entstehenden Schadens bzw. zur
Haftungsfreistellung verpflichtet.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
Der Provider haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen
Dritter und sonstige unmittelbaren Schäden.
Keine Haftung übernimmt der Provider dafür, dass die über die Webseite abgerufenen und eingegebenen
Informationen richtig, vollständig und aktualisiert sind.
Sie haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen
Server. Gleiches gilt bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich
des Providers stehen.
§ 9 Vertragsdauer
Falls nicht anders in der Leistungsbeschreibung vermerkt, wird der Vertrag mit einer Mindestlaufzeit
von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, wenn er
nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Nach einer Kündigung wird das im Voraus entrichtete Entgelt für von dem Provider angebotene oder
vermittelte Leistungen oder Dienste, deren Zahlungsintervalle bei der Kündigung noch nicht
abgelaufen sind, von dem Provider nicht erstattet.
Der Provider ist berechtigt, den Account nach einer Rücklastschrift, sowie nach Pflichtverletzungen
durch den Kunden, welche der Provider zu einer Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigen, ohne
Vorankündigung sofort zu sperren. Für die Entsperrung berechnet er eine Gebühr von 19,00 € bzw. in
der Höhe, welche sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt. Die Gebühr muss vor der
Entsperrung bei dem Provider eingehen.
§ 10 Datenschutz
Der Provider verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem
Kunden erlangten Kenntnisse. Der Provider verpflichtet sich auch Auftragnehmer und deren Mitarbeiter
zur Verschwiegenheit und zur Wahrung des Datengeheimnisses. Die Verpflichtung besteht über das Ende
des Vertragsverhältnisses fort.
Hiervon ausgenommen sind Fälle, in welchen der Provider gesetzlich verpflichtet ist, insbesondere
staatliche Stellen, sowie Auskunftsberechtigte, diese Daten zu offenbaren.
§ 11 Sonstiges
Der Provider ist berechtigt, Dritte und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung ihrer vertraglichen
Pflichten zu beauftragen.
Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen
dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige als
vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.